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Balkone Missel - Marchtalerstr. 7 - 89597 Hausen am Bussen - Tel: +49 (0)7393-4590 - Mail: info@balkone-missel.de


Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


der Firma Balkonbau Missel, 89597 Munderkingen

1.     Werksverträge   

Für alle von uns abgeschlossenen Werksverträge gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN mit einschlägigen DIN Vorschriften gemäß VOB Teil B in ihrer jeweiligen Fassung. Ergänzend hierzu gelten die genannten Bedingungen.

 
2.     Fremde Bedingungen   

Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn Balkonbau Missel dies ausdrücklich schriftlich (also nicht durch Schweigen) anerkennt.

 

3.     Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Angebotsbegleitbrief, den beim Vertragsabschluss besprochenen und schriftlich bestätigten Vereinbarungen und ggf. der Besprechung anlässlich der Maßerhebung und der Maßfeststellung. Diese Aufträge sind schriftlich abzugeben und technisch klar zustellen. Maßgebend ist in allen Fällen die Zusammenfassung in unserem Bestätigunsschreiben. Änderungswünsche oder Abbestellungen können wir nicht mehr berücksichtigen, wenn wir dem Besteller die Annahme seiner Bestellung mitgeteilt haben. Im übrigen gelten Abänderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen nur dann, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

4.     Unterlagen

Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen sind unser Eigentum. Die Weitergabe oder zeitweise Überlassung an Dritte ist nicht statthaft.Die im Internet/Homepage aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein uns bindendes Angebot dar. Sie stellen eine Aufforderung für den Kunden dar uns ein entsprechend verbindliches Angebot zu unterbreiten.

 

5.     Zahlungen  

5.1. Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten. Sie finden Verrechnung zunächst auf etwa entstandene Kosten, sodann auf Zinsen, auf frühere Schulden und in erst in letzter Linie auf den vereinbarten Preis statt. Wechsel, Schecks oder andere Zahlungsmittel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen stets zu Lasten des Bestellers.

5.2. Unsere Forderung, soweit sie sich auf Lieferungen unserer Produkte bezieht, dürfen wir unabhängig von Zeitpunkt der Montage fällig stellen, sobald der Besteller nach Ablauf der Lieferfrist und unserer Fertigstellungsanzeige die Ware nicht abruft oder sobald wir die Ware dem Besteller nach Ablauf der Lieferfrist angeliefert haben und aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, alsbald montieren können.

5.3. Bei Ratenzahlungen ist unsere gesamte Forderung zur Zahlung fällig, wenn der Besteller nicht mit der Bezahlung einer Rate um mehr als 1 Woche in Verzug gerät, unbeschadet der Vorschriften des Abzahlungsgesetzes. Der Besteller darf unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.4. Verzug tritt spätestens bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 20 Tage nach Zugang und Fälligkeit einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% Punkten über dem Basiszins zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht höher als 8% Punkte über dem Basiszins ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden als 8% Punkte über dem Basiszins entstanden ist.

5.5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nicht zu. Ist er Nichtkaufmann, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

5.6. Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von Balkonbau Missel als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.7. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann Balkonbau Missel den Verkaufsgegenstand herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Käufers als Rücktritt. In diesem Falle gelten die Bestimmungen für Teilzahlungsgeschäfte. Verlangt Balkonbau Missel die Herausgabe des Kaufgegenstandes, ist der Besteller unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich herauszugeben. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Liefergegenstandes trägt der Besteller. Die Verwertungskosten tragen 10 Prozent des Verwertungserlöses zuzüglich der Umsatzsteuer. Höhere oder niedrigere Kosen sind anzusetzen, wenn Balkonbau Missel höhere oder der Besteller niedrigere Kosten nachweist.

 

6.     Lieferung   

6.1. Die Lieferfristen sind als annähernd zu betrachten.

6.2. Unsere Lieferfristen beziehen sich auf die Übernahme im Werk, bzw. auf die Anlieferung an die Baustelle. Sie beginnen erst mit der Absendung unseres Bestätigunsschreibens und der völligen Einigung über alle Punkte der Lieferung. Nachfristen, die uns gesetzt werden, müssen angemessen sein, mindestens aber 15 Arbeitstage betragen. Auf Schadensersatz wegen Lieferungsverzug haften wir nur dann, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.

 

7.     Eigentumsvorbehalt  

 7.1. Bis zur Tilgung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, insbesondere bis zur vollen Bezahlung der gelieferten Waren, verbleibt das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bei Balkonbau Missel. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, welche Balkonbau Missel gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die Balkonbau Missel aus ihrer laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Besteller hat.

7.2. Dem Besteller ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder deren Einbau in fremde Bauwerke im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, solange der Besteller seinen Verpflichtungen gegenüber Balkonbau Missel nachkommt. Für den Fall der Weiterveräußerung oder des Einbaus tritt der Besteller Balkonbau Missel schon jetzt seine Forderung gegen seinen Vertragspartner in Höhe der Forderung von Balkonbau Missel gegen ihn ab. Der Anspruch von Balkonbau Missel ist aus der ersten Zahlung aus der abgetretenen Forderung selbst geltend zu machen.

7.3 Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungspflicht in Verzug oder verletzt er ein de sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergeben Pflichten, wir die gesamte Restschuld sofort fällig.

 

8.     Gewährleistung, Mängelrüge   

8.1. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit.

8.2. Offensichtliche Mängel müssen Balkonbau Missel von dem Vertragspartner unverzüglich unter sofortiger Einstellung etwaiger Bauarbeiten und unter genauer Angabe des Mangels schriftlich angezeigt werden, spätestens jedoch acht Tage nach dem Eingang der Ware. Dies gilt auch für den Fall, dass der Liefergegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt montiert werden soll.

8.3. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter Angabe der Gründe zu rügen. Entsprechendes gilt für Rügen hinsichtlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8.4. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, so wird Balkonbau Missel vorbehaltlich, fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist Balkonbau Missel stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Nachbesserung dar nur durch Balkonbau Missel erfolgen. Bessert der Vertragspartner selber nach, hat er keinen Anspruch auf Ersatz seiner Kosten.

8.5. Balkonbau Missel stehen drei Nachbesserungsversuche zu.

8.6. Balkonbau Missel ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung) fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, zu mindern oder - wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.Unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadensersatz statt der Leistungen zu verlangen.

8.7. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern Balkonbau Missel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Umfang des Schadensersatzansprüche ist begrenzt auf den unmittelbaren Schaden und die Höhe des Auftragswertes.

8.8. Für die Liefergegenstände, die ganz oder teilweise aus Holz bestehen, wird eine Gewähr für Veränderungen, die durch die spezifische Eigenschaft dieses Werkstoffes bedingt sind (Splitterungen, Risse) nicht übernommen.

8.9. Für Fermderzeugnisse, die er von dritter Seite bezieht und unverändert an den Besteller weiterleitet, haftet Balkonbau Missel nicht. Er tritt jedoch auf Verlangen des Bestellers seine Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten des Fremderzeugnisses an den Besteller ab. Die Verantwortlichkeit für den Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8.10. Beratungen und Auskünfte erfolgen ohne Gewähr. Etwa mitgelieferte Montageanweisungen sind lediglich anleitende Empfehlungen, deren Benutzung im allgemeinen Risikobereich des Vertragspartners liegt. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Montag gültige DIN und EU Vorschriften zu beachten.

8.11. Soweit es Balkonbau Missel übernimmt, gelieferte oder zu liefernde Ware an Ort und Stelle zu montieren, beginnen die genannten Rügefristen mit Fertigstellung der Anlage. Die Anlage gilt drei Tage nach Fertigstellung als übernommen.

8.12. Nicht zu einem Sachmangel gehören, wenn bei visueller Prüfung der Oberfläche bei pulverbeschichteten Aluminiumteilen für Außenteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem solchen von 3m ohne Hilfsmittel die Beurteilung des dekorativen Aussehens der Oberfläche eine Einheitlichkeit von Farbe und Struktur hat. Alle Proben müssen in Glanz, Farbe und Struktur grundsätzlich übereinstimmen. Bei eloxierten Aluminum Stangenwaren können kleinere Schürfungen und Riefen vom Anfertigen und Transport der Rohware vorhanden sein, welche zum Teil sichtbar sind.

8.13. Jede Gewährleistung von Balkonbau Missel erlischt, wenn die von uns gelieferte Ware ohne Zustimmung von fremder Seite verändert worden ist oder wenn unsere Betriebsanweisungen nicht befolgt wurden. Für Schäden und Mängel, die durch Überbeanspruchung oder ungenügenden Schutz unserer Arbeiten eingetreten sind, brauchen wir nicht einzustehen.

 

9.      Haftung  

Für etwaige Schäden des Bestellers wegen Verletzung der vertraglichen Verpflichtung oder der Verpflichtungen bei den Vertragsverhandlungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gelieferte Holzteile müssen zur Vermeidung von Schäden spätestens 8 Wochen nach Anlieferung auf der Baustelle mit dem Schlussanstrich unter Beachtung der technischen Richtlinien versehen werden. Erfolgt der Anstrich nicht rechtzeitig, dann haften wir nicht für Schäden oder Mängel, deren Ursache auf den nicht rechtzeitigen Anstrich zurückgehen. Wir haften auch nicht für Nachteile durch Verwendung dunkler Farbtöne beim Anstrich.

 

10.      Änderungsvorbehalt

Werden Balkonbau Missel nach Vertragsabschluss konkrete Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, durch die unsere Ansprüche bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen (gerät z.B. der Besteller mit der Begleichung seiner Verbindlichkeiten aus anderen Verträgen in Verzug), dann dürfen wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen oder, wenn dem der Besteller innerhalb angemessener Frist nicht nachkommt, vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn vorangegangene Lieferungen nicht oder teilweise beglichen sind.

 

11.     Verjährung

11.1. Soweit eine gebrauchte Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 1 Jahr.

11.2. Soweit eine neue Sache Liefergegenstand ist, beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 2 Jahre bei Verträgen mit Verbrauchern.

11.3. Die Verjährungsfrist nach Ziffer 1 und 2 gelten auch für Sonstige Schadensersatzansprüche gegen Balkonbau Missel, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gelten auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.

11.4. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe; a) die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes .b) die Verjährungsfristen der Ziffern 1 und 2 gelten im übrigen auch nicht, wenn Balkonbau Missel den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen worden ist. Hat Balkonbau Missel einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der Ziffern 1 und 2 genannten Fristen die anwendbaren Fristen des §438 Abs.1 Nr. 2 BGB bzw. Ziffer 3 unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß §438 Abs.3 BGB soweit kein anderer Ausnahmefall nach der Ziffer 4 vorliegt.   

 

12.     Sonstiges   

12.1. Die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des einheitlichen internationalen       Kaufrechts.

12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Balkonbau Missel: Munderkingen, sofern der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist.

12.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Munderkingen.

12.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.